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Würzige Texte 2: Seien Sie konkret! Nutzen Sie Bilder!

Tipps&Tricks für erfolgreiche Kommunikation

Lehnen Sie sich kurz zurück und lassen Sei die heutige Zeitungslektüre noch einmal Revue passieren: Woran erinnern Sie sich? Haben Sie auch eine Idee, warum genau diese Artikel Ihnen geblieben sind, wo Sie doch so viel Anderes auch gelesen haben?

Mit grosser Wahrscheinlichkeit hat der Artikel bei Ihnen ein Bild ausgelöst – und eventuell auch Emotionen.

Unser Geist zieht Konkretes dem Abstrakten vor

Im Gegensatz zu abstrakten, allgemeingültigen Beschreibungen lösen konkrete Beschreibungen in unserem Kopf Bilder aus. Bilder bleiben uns besser in Erinnerung als abstrakte technische Beschriebe. Das kennen Sie sicher von Ihrer letzten Weiterbildung: Abstrakte Theorien verinnerlichen Sie weniger gut als konkrete Beispiele – wobei konkrete Bespiele helfen können, die Grundsätze der abstrakten Theorie zu memorisieren.

Konkretes zieht Aufmerksamkeit auf sich

Konkrete Beschreibungen helfen nicht nur beim Erinnern, sondern erleichtern von Beginn weg die Lektüre und den Einstieg in ein neues, evtl. schwieriges Thema. In der Folge ein paar konkrete Bespiele – damit Sie sich beim Texten oder bei der nächsten Rede noch daran erinnern. 😉

zu vermeiden: abstrakte Abhandlungen

Die Verschmutzung im öffentlichen Raum hat zugenommen.

statt dessen: konkret und bildhaft

Immer häufiger lassen die Passantinnen und Passanten ihre Abfälle einfach liegen – auf Plätzen, Trottoirs und Strassen.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert noch bis Ende Oktober

Bis Ende Oktober haben Interessenverbände und Bürger*innen Gelegenheit, sich zum vorliegenden Gesetzesentwurf zu äussern.

Die parlamentarische Initiative

Mit der parlamentarischen Initiative kann ein Ratsmitglied den Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung oder die Grundzüge eines solchen Erlasses einreichen oder anregen. Eine parlamentarische Initiative ist nicht mehr möglich, wenn zum gleichen Gegenstand bereits eine Vorlage unterbreitet worden ist. Bevor eine Kommission dem Rat einen Erlassentwurf unterbreiten darf, bedarf es der Zustimmung der Kommission des anderen Rates oder es bedarf der Zustimmung beider Räte.

Die parlamentarische Initiative

Mit der parlamentarischen Initiative kann ein Mitglied des National- oder Ständerats anregen, dass das Parlament ein Gesetz oder einen anderen Erlass selbst erarbeitet. (Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich der Bundesrat trotz Aufforderung durch das Parlament sträubt, einen entsprechenden Erlass zu erarbeiten.) Hat der Bundesrat dem Parlament in der gleichen Sache bereits einen Vorschlag unterbreitet, kann keine parlamentarische Initiative dazu mehr überwiesen werden. Bevor die zuständige Kommission den gewünschten Entwurf präsentieren darf, muss auch die zuständige Kommission des anderen Rates der parlamentarischen Initiative zustimmen.

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