E-Government
Dieser Begriff umfasst Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozesse staatlicher Institutionen über das Internet mit:
- anderen staatlichen Institutionen
- Bürger*innen
- Unternehmungen (Firma, Non-Profit-Organisation)
Ziel von E-Government ist das Vereinfachen und Beschleunigen von Routineprozessen.
E-Government kann z. B. umfassen:
- das elektronische Einreichen einer Baubewilligung bis hin zur Beantwortung und Begründung des Entscheids
- das elektronische Einreichen der Steuererklärung inkl. Bezahlung der Steuerrechnungen
- der elektronische Austausch der Abstimmungs- und Wahlresultate zwischen Gemeinde-, Kantons- und Bundesverwaltung
Ein Spezialfall des E-Government stellt das E-Voting dar.